Wenn Sie Wohneigentümergemeinschaften verwalten, sind Sie von dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Dezember 2009 (ZR 044/09) betroffen. Sie müssen dann in der Einzelabrechnung eine Trennung der Einnahmen und Ausgaben, eine Trennung von Bewirtschaftungskosten von den Rücklagenbewegungen und einen Ausweis der Ist-Rücklage berücksichtigen.
Diese Anforderungen haben wir für Sie in ALCO HOUSE 5.1 so integriert, dass dadurch so gut wie kein Mehraufwand bei der unterjährigen Tätigkeit entsteht und so, dass Sie auch die Abrechnung einfach, schnell und sicher erstellen können.
Die notwendigen Arbeiten in ALCO HOUSE 5.1 sind im Wesentlichen einige Einstellungen in den für die Rücklagendarstellung benötigten Konten. Der Rest geschieht in der Textvorlage, mit der die Abrechnung erstellt wird. Hier werden zahlreiche Vorlagen, die fertigen Musterabrechnungen entsprechen, mitgeliefert. Diese können Sie einfach und schnell an den individuellen Bedarf anpassen. So können Sie sich Ihre e
Verwalten Sie Eigentumswohnungen, die vermeitet sind und zu Eigentümergemeinschaften gehören, die Sie ebenfalls verwalten?
Dann lesen Sie unbedingt weiter - es wird spannend!
Wie geht so eine Sondereigentumsverwaltung einfach, übersichtlich und sicher? - Schauen Sie sich an, wie wir das mit ALCO HOUSE 5.1 machen. Der Eigentumswohnung wird ein Mietvertrag zugeordnet. Hier kann der komplette Verlauf der Vermietung hinterlegt werden. Die Zahlungen der Mieter können über ein eigenes Konto je vermieteter Wohnung oder auch über ein gemeinsames Sammelkonto für mehrere Wohnungen laufen. Alle Zahlungen, Eingänge wie Ausgänge werden eindeutig einer Wohnung zugeordnet, so dass es bei den Auswertungen später kein Vertun gibt.
Damit die Eigentümer erfahren, was Sie eingenommen haben, können Sie Auswertungen erstellen, die einen genauen Überblick über das Wirtschaftsleben jeder Wohnung geben. Es gibt Listen für den Verwalter, die einen schnellen Überblick über alle Wohnungen geben. Si
Sie verwalten Miet-Objekte? Sie verwalten Objekte, die mehreren Eigentümern in einer Gemeinschaft gehören? Dann wird Sie dieser Eintrag interessieren!
Wenn Objekte mehreren Eigentümern gehören, ändert das natürlich nichts daran, wie Sie den Überschuss eines Objektes feststellen. In ALCO HOUSE 5.1 gibt es dafür eine ganze Reihe verschiedener Möglichkeiten. Am Ergebnis ändert das aber nichts. Jetzt müssen Sie dieses Ergebnis entsprechend der Anteile der verschiedenen Eigentümer verteilen, zur Überweisung bringen und kontrollfähig nachhalten.
Dafür gibt es in ALCO HOUSE 5.1 die Eigentümerüberschussabrechnung. Jedem Objekt können Sie dafür einen oder mehrere Eigentümer zuordnen. Bei den Eigentümern wird der jeweilige Anteil am Objekt vermerkt. Wenn Sie jetzt für ein solches Objekt die Eigentümerüberschussabrechnung starten, wird zunächst der Objektüberschuss ermittelt und dieser dann entsprechend der hinterlegten Anteile verteilt. Dann wird jedem Eigentümer ein vorher h